Bekämpfungs- maßnahmen gegen Kiefernbuschhorn- blattwespen
Allgemeinverfügung des Landesbetriebes
Forst Brandenburg als untere Forstbehörde über Bekämpfungsmaßnahmen gegen
Kiefernbuschhornblattwespen (Diprion pini)
gemäß § 19 Absatz 3 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG)/Sperrung von Wald
gemäß § 18 Absatz 3 LWaldG
Vom 2. August 2016
Im Zeitraum vom 29.08.2016 bis 23.09.2016 wird die Kiefernbuschhornblattwespe auf Waldflächen im Landkreis Elbe-Elster durch Ausbringen des Pflanzenschutzmittels „KARATE FORST flüssig“ mittels Hubschraubern bekämpft.
Die Karten und die Allgemeinverfügung sind als Datei beigefügt.