Schöffenwahl 2018
Schöffenwahl für das Amtsgericht Bad Liebenwerda
Im ersten Halbjahr sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zu wählen.
Aus unserer Stadt und den Ortsteilen wird eine Person benötigt, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Die Vorschlagsliste muss allerdings doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie an Schöffen benötigt werden.
Gesucht werden also Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Sonnewalde und ihren Ortsteilen wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Auch Bewerber, die bereits zwei Wahlperioden als Schöffen tätig waren, können sich erneut bewerben.
Wer sich für dieses Ehrenamt bewerben möchte, kann dies bis zum 15. März 2018 bei der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, z. Hd. Herr T. Lehmann (Tel.: 035323/63117) persönlich oder telefonisch tun.
Sie erhalten dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular und eine weitergehende Erklärung kann auch auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde heruntergeladen werden.
Die Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen sollte, entnehmen Sie bitte ebenfalls der Internetseite bzw. erfragen diese.
Die eingegangenen Bewerbungen werden in einer Vorschlagsliste zusammengefasst und der Stadt-verordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Nach einer einwöchigen öffentlichen Auslegung der beschlossenen Liste, wird diese an das Amtsgericht Bad Liebenwerda weitergeleitet. Dort erfolgt in der zweiten Jahreshälfte durch den Schöffenwahlausschuss die Wahl der Schöffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen mit ihrer Bewerbung an den Landkreis Elbe-Elster, Der Landrat, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg richten müssen.