Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Stadt Sonnewalde
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde

 

Tel. 035323/6310
Fax: 035323/63112
E-Mail:

 

Sprechzeiten

Dienstag:

09:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr 

13:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 06. 2024

 

29. 06. 2024

 

30. 06. 2024

 

Kulturreise

 

Sparkassenstiftung

 

Volksbegehren

Sonnewalde, den 29. 10. 2021

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Durchführung eines

 

Volksbegehrens

 

„Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten"

 

Die Vertreter der „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger

 

ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022

 

durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. 

Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte "Sandpisten" abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.

 

Begründung:

Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.

 

Abstimmungsbekanntmachung der Stadt Sonnewalde

 

Suchen Sie etwas?
Geben Sie hier Ihren Begriff ein:

Melden Sie sich für
unseren kostenlosen Newsletter an