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Stadt Sonnewalde
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde

 

Tel. 035323/6310
Fax: 035323/63112
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Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer

Sonnewalde, den 31. 05. 2022

Informationen zur Reform der Grundsteuer

 

In der Anlage finden Sie die Datei mit der Anleitung

zur Erstellung Ihres Flurstücksnachweises!

 

Informationsportal Grundstücksdaten

www.grundsteuer.brandenburg.de

 

Bild 1

 

Bild 2

Bild 3

Die ausführliche Anleitung dazu finden Sie in der beigefügten Datei.

 

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter von Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.

Sie müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 01.07. - 31.10.2022  elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben.

 

Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über ELSTER (www.elster.de) nutzen. Steuererklärungen zur Grundsteuer sind nicht gegenüber den Kommunen (Stadt, Gemeinde, Amt) abzugeben!

 

HINWEIS!

Wenn Sie nicht über Zugang zum Internet verfügen ist es möglich, die auszufüllenden Formulare in Papierform einzureichen. Die Formulare stehen derzeit noch nicht durch das Finanzamt bereit! Sobald diese vom Finanzamt vorliegen, können Sie die Formulare hier bei der Stadt Sonnewalde abholen, ausfüllen und per Post an das Finanzamt übersenden.

Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald die Formulare in Papierform vorliegen und abholbereit sind.

 

Bitte nutzen Sie für Auskünfte zu Bodenrichtwerten, Grundstücksangaben auch die vom Bund und Land zur Verfügung stehenden Auskunftsportale für alle Bürgerinnen und Bürger:

 

Grundsteuer Brandenburg

https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

 

Das Informationsportal Grundstücksdaten stellt Ihnen für die Erklärungsabgabe in vereinfachter Form die erforderlichen Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte Ihres Flurstücks zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 kostenfrei zur Verfügung.
Folgende Daten werden in der Detailinformation zum Flurstück zum Stichtag 01.01.2022 zu-
sammengefasst:
die Lage des Flurstücks,
die Katasterbezeichnung des Flurstücks,
die Gemarkungsnummer des Flurstücks,
die amtliche Fläche des Flurstücks,
ggf. der Bodenrichtwert des Flurstücks und
ggf. die Ertragsmesszahl des Flurstücks.

 

In der Anlage finden Sie die Datei mit der Anleitung zur Erstellung Ihres Flurstücksnachweises.

 

www.brandenburgviewer.de https://bb-viewer.geobasis-bb.de

www.BORIS.de https://www.bodenrichtwerte-boris.de (Bodenrichtwerte)

 

Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuerhotline 0331/200 600-20      (Mo - Do jeweils 09:00 - 16:00 Uhr und Fr 09:000 - 14:00 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung. Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten.

 

Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen "Finanzamt vor Ort"  anbieten (Termine unter www.grundsteuer.brandenburg.de).

 

Termine für Infoveranstaltungen in der Region:

08.06.2022,  13 - 15 Uhr in Elsterwerda

22.06.2022, 10 - 18 Uhr in Calau

29.06.2022, 13 bis 18 Uhr in Herzberg

Termine bitte vorab reservieren unter

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/!

 

Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten. Termine hierzu können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren.

 

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