Wichtige Information der Stadt Sonnewalde zur Umsetzung der Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ab sofort die Maßnahmen zur Umsetzung gemäß der EnSikuMaV in den kommunalen Gebäuden der Stadt Sonnewalde erfolgen müssen.
Die Verordnung (EnSikuMaV) mit den Vorschriften zu Energieeinsparungen und die damit einhergehenden angeordneten Maßnahmen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.
Die Maßnahmen dienen der Energieeinsparung im Gebäudebereich für die Heizperiode im kommenden Winter 2022/2023 über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten.
Die Verordnung ist zum 1. September 2022 in Kraft getreten und gilt zunächst befristet bis zum 28. Februar 2023.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn in denen von Ihnen genutzten Gebäuden Wettkämpfe, Versammlungen, Veranstaltungen etc. anstehen, damit hierzu Lösungen besprochen und gefunden werden können.
Für Rücksprachen und Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gern zur Verfügung.