Schöff/Innen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gesucht
Schöff/Innen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gesucht
Ab sofort können sich interessierte Einwohner der Stadt Sonnewalde für die Wahlperiode 2024 bis 2028 für das Schöffenamt am Amtsgericht Bad Liebenwerda beim Ordnungsamt der Stadt Sonnewalde melden.
Schöff/Innen sind ehrenamtliche Richter/Innen, die Berufsrichter bei der Rechtfindung unterstützen. Sie sind verpflichtet, ihr Amt unabhängig und unparteiisch Wahrzunehmen. Sie repräsentieren die gesamte Bevölkerung der Gemeinde.
Die Voraussetzungen für die Ausübung des Schöffenamtes finden sie in dem anliegenden Auszug des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und auf der Homepage der Stadt Sonnewalde.
Bewerbungsschluss ist der 17. April 2023.