Wichtige Information zu Heizkostenhilfen für Privathaushalte und KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen)
Heizkostenhilfen
für Privathaushalte und KMU können nun endlich beantragt werden!
Private Haushalte
Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen,
erhalten rückwirkend (!bei Verdoppelung der Vorjahreskosten!) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.Der Starttermin für die Antragstellung ist der 8. Mai 2023.
Eine Antragsstellung ist dann bis zum 20. Oktober möglich.
In der beigefügten Datei erhalten Sie nähere Informationen zur Antragstellung und zum Antragsprozedere.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online (kein Papierantrag möglich).
Infotelefon Heizkostenhilfe für Privathaushalte
ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel.: 0331 660-2920
Fax: 0331 660-1234
KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen)
Wie ist das Antragsverfahren für Kleine und Mittelständische Unternehmen?
Anträge können ab dem 11. April 2023 über das ILB Kundenportal eingereicht werden.
Antragsschluss ist der 10. November 2023.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt zum 6. April 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022, mithin bis zum 31.12.2023 befristet.
! Im Vorfeld zur Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich und muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Weitere Antragsmodalitäten entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.