Auslegung - "wiederholte öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Zeitraum 29.07. - 11.09.2026 - Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde" der Stadt Sonnewalde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB"
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die wiederholte öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfs
Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde" der Stadt Sonnewalde gemäß § 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Bekanntmachung der wiederholten Offenlage und der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
In der Sitzung der SVV der Stadt Sonnewalde am 27.05.2026 wurde der angepasste Entwurf des Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde" in der Fassung Mai 2026 einschließlich Begründung gebilligt. Die SVV hat zugleich beschlossen, dass die materiellen und formellen Fehler im Rahmen der Anpassung der Entwurfsunterlagen und der Wiederholung der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet bzw. geheilt werden sollen.
Zudem wurde beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt zu beteiligen. Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde" in der Fassung Mai 2026, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, wird im Zeitraum vom
29.07.2026 bis einschließlich 11.09.2026
wiederholt öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während dieses Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde eingesehen werden.
Zusätzlich stehen Ihnen die Unterlagen unter folgendem Link bereit: http://sonnewalde.enviro-plan.de
Des Weiteren werden die Unterlagen auf dem Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Sonnewalde
Stadt Sonnewalde
Schulstraße 3, Zimmer 20.1 (1. OG)
03249 Sonnewalde
während der öffentlichen Sprechzeiten im Dienstgebäude der Stadtverwaltung öffentlich zur Einsicht bereit:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
(gem. Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde, § 14 Abs. 4).
Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch an übermittelt werden,
können bei Bedarf aber auch bei der Stadt Sonnewalde unter oben angegebener Anschrift abgeben werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenanlagen, Erschließungsflächen, Leitungsrechte, Grün- und Maßnahmenflächen. Die Flächen sollen planungsrechtlich insbesondere als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" gesichert werden.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
20.1
E-Mail:




