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Stadt Sonnewalde
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03249 Sonnewalde

 

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Glasfaser

Fragen und Antworten zum Thema Glasfaserausbau in der Stadt Sonnewalde 

Hier möchten wir Ihnen bereits gestellte und beantwortete Fragen zum Thema des geförderten Breitbandausbaus zur Information zur Verfügung stellen.

Die Fragen wurden durch den Landkreis Elbe-Elster, Breitbandkoordinatorin sowie von der Firma epcan, die den Breitbandausbau hier durchführen wird, beantwortet.

Außerdem finden Sie hier den Gestattungsvertrag zum ausdrucken sowie die Präsentationen des Landkreises Elbe-Elster und der Firma epcan GmbH

 

 

Gestattungsvertrag 

(mit Klick öffnen, Download der pdf und ausdrucken, 

so können Sie den Gestattungsvertrag auch schriftlich ausfüllen und per Post an epcan GmbH senden, Adresse steht auf dem Formular)

 

 

Präsentation des Landkreises Elbe-Elster

Breitbandkoordinatorin Frau Kölling am 15.04.2025 im Rahmen der Info-Runde mit den Ortsbeiräten und Stadtverordneten

 

 

Präsentation der epcan GmbH

Herr Mensing am 15.04.2025 im Rahmen der Info-Runde mit den Ortsbeiräten und Stadtverordneten

 

 

Können vorhandene Leerrohre, die bei Projekten vorab verlegt wurden, von Ihnen genutzt werden?

AW: Ja, das ist möglich, müsste aber im Vorfeld mit der Stadt Sonnewalde als Eigentümer geklärt werden.

Generell spricht aber aus Sicht der epcan GmbH nichts dagegen.

 

Gehört nach dem Bau das neu errichtete Glasfasernetz der epcan GmbH?

Wie lange hat die Firma epcan die Hoheit über das neu errichtete Glasfasernetz?

AW: Ja, die epcan GmbH ist nach dem Ausbau der Eigentümer des Glasfasernetzes. Das Netz gehört nach der Fertigstellung der epcan GmbH.

 

Ist ein nachträglicher Anschluss (nach Ablauf der Nachfragebündelung im Landkreis EE) möglich, 

wenn die Eigentümer sich jetzt keinen Hausanschluss legen lassen möchten? 

AW: Ja, das wäre möglich. Allerdings ist ein nachträglicher Anschluss dann kostenpflichtig.

 

Ist es möglich, jetzt nur einen Gestattungsvertrag, ohne Providervertrag abzuschließen, um den kostenfeien geförderten Anschluss zu erhalten?

Ja. Man kann sich also jetzt zunächst mit der Unterschrift auf dem Gestattungsvertrag und rechtzeitiger Einsendung bis 12.05.2025 eine kostenfreien Hausanschluss sichern, ohne einen Providervertrag abzuschließen. Sollte dann später ein Providervertrag für die Nutzung notwendig werden, ist dies einfach möglich. Die baulichen Voraussetzungen sind dann bereits geschaffen worden (HÜP und Medienkonverter), so dass kein Techniker des Providers dann extra nochmal zu Ihnen ins Haus kommen muss.

 

Was müsste ein Eigentümer dann bezahlen, wenn er sich nach dem 12.05.2025 (Ende der Nachfragebündelung) für einen Anschluss entscheiden würde?

AW: Ein nachträglicher Anschluss würde dann mindestens 3.000 € kosten.

 

Wie weit wird der Glasfaseranschluss ins Haus gelegt, wenn man einen Gestattungsvertrag unterschrieben hat?

AW: Der Glasfaseranschluss wird auf dem möglichst kürzestem Weg ins Gebäude gebracht und dort wird dann der Hausübergabepunkt (HÜP) sowie der Medienkonverter verbaut, so dass bei späterer Aktivierung keine baulichen Maßnahmen mehr von Nöten sind. 

Von dort aus nimmt der Kunde die Innenhausverkabelung mit einem Cat 7 oder höher zum Router selbst vor.

 

Wie weit wird der Glasfaseranschluss im Haus vorbereitet, wenn man einen Gestattungsvertrag unterschrieben hat und einen Providervertrag mit epcan abschließt?

wird noch beantwortet

 

Kann man bei ihren (epcan) Glasfaserverträgen eine feste IP-Adresse bekommen? Was kostet es mehr?

AW: Ja, dies ist möglich. Allerdings befinden wir uns dann im Businessbereich. 

Dieser beinhaltet mehr Leistungen, hat aber dementsprechend auch höhere Preisstrukturen.

 

Werden neue Glasfaserverteilerkästen in den Orten gebaut oder werden die vorhandenen Telekomkästen genutzt?

AW: Es werden alle Versorgungskästen neu von uns (epcan) aufgestellt.

 

Werden zwischen den Orten neue Glasfaserleitungen verlegt?

AW: Ja, es wird ein vollständig zusammenhängendes neues Glasfasernetz gebaut.

 

Werden alle Leitungen unterirdisch verlegt oder wird es auch Freileitungen geben?

AW: Alle Glasfaserleitungen werden unterirdisch verlegt.

 

Kann sich der Hauseigentümer einen anderen Provider suchen als epcan? Gibt es dann einen Mehrpreis für die Netzbenutzung?

Wenn man sich jetzt nur durch den Gestattungsvertrag einen geförderten Hausanschluss legen lässt, 

ist man dann in der Zukunft bzw. zu irgendeinem Zeitpunkt verpflichtet, epcan als Vertragspartner (Provider) zu wählen?

AW: Wir sind lt. Förderrichtlinie dazu verpflichtet, ein offenes Netz zu bauen, so dass wir Dritten Anbietern einen diskriminierungsfreien,

offenen Netzzugang zu unsern öffentlich geförderten Netzen zu erschwinglichen und marktüblichen Bedingungen gewähren. 

In diesem Fall können dann Endverbraucher auch bei anderen Providern einen Vertrag für Internetdienste abschließen. 

Kosten für den Endverbraucher entstehen dann nur bei dem ausgesuchten Provider.

Bitte informieren Sie sich in diesem Fall vorab über die Tarife.

 

Es gibt bei uns viele Grundstücke (Höfe) mit 1 Hausnummer aber mit 2 separaten Wohnhäusern drauf. Meist unterschiedliche Eigentümer bzw. mehrere Eigentümer

ähnlich einem Mehrfamilienhaus, die aber nur 1 gemeinsame Hausnummer haben. Wie ist es in diesem Fall mit dem geförderten Glasfaseranschluss?

AW: Es gibt pro Hausnummer nur einen Anschluss über die Förderung (1 HÜP). Man müsste dann in Eigenleistung und auf eigene Kosten die zusätzliche Verkabelung vornehmen. Also pro Hausnummer, die in der Förderliste aufgeführt ist, gibt es auch nur einen geförderten Hausanschluss.

 

Kann man davon ausgehen, dass die Einführung ins Haus professionell und fachlich kompetent ausgeführt wird?

Werden evtl. bestehende Medieneinführungen ins Haus genutzt?

AW: Ja. Ein professionelles Tiefbauunternehmen wird die Arbeiten im Auftrag der epcan GmbH durchführen.

Das Tiefbauunternehmen Kraftteam GmbH aus Nordhorn wird diese Arbeiten hier durchführen.

Bestehende Hauseinführungen für Medien können genutzt werden. Es gibt vor Baubeginn einen vor Ort-Termin mit den Eigentümern,

um vor Ort zu schauen wo die Leitung verlegt wird, ins Haus eingeführt wird und wo im Haus der HÜP gesetzt werden kann.

Hierbei kann der Eigentümer ja seine Wünsche und Vorstellungen äußern und gemeinsam mit der Tiefbaufirma eine Lösung finden.

 

Wie sieht es bei evtl. auftretenden Schäden während der Bauzeit aus?

Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen aus?

wird noch beantwortet

 

Werden für die Gemeindehäuser und Feuerwehrgerätehäuser auch geförderte Glasfaseranschlüsse bereit gestellt?

AW: Es wird gerade noch bei der Stadt Sonnewalde bearbeitet und geprüft, inwieweit diese Gebäude schon eine Hausnummer haben. 

Sollte diese noch nicht vergeben worden sein, wird dies zeitnah geschehen, d.h. eine Hausnummer für diese Gebäude vergeben. 

Diese werden dann auch die geförderten Glasfaseranschlüsse erhalten, also mit Glasfaser angeschlossen.

 

Werden auch Kirchen mit einem geförderten Glasfaseranschluss ausgestattet?

AW: Da die Kirchen auf Grund und Boden der Kirchengemeinden stehen, müssen diese selbst schauen, ob die Kirche über die Hausnummer ein Schreiben erhalten hat und dann den Gestattungsvertrag unterzeichnen. Das kann nur der Eigentümer und dieser ist ja in diesen Fällen die Kirchengemeinde selbst.

Sollte die Kirche als Gebäude noch keine Hausnummer haben, so sollte die Kirchengemeinde schnellstmöglich eine Hausnummer beantragen und versuchen, noch in die Förderliste mit rein zu kommen. 

 

Gibt es bei der Stadt Sonnewalde einen Ansprechpartner, der den Ausbau betreut und auf den die Bürgerinnen und Bürger auf kurzem Wege zukommen können?

AW: Zuständigkeit liegt hier beim Bauamt der Stadt Sonnewalde, Herr Heller 035323/63115 oder Herr Thielke 035323/63119 oder Frau Gutsche 035323/63121.

 

Reicht ein Glasfaseranschluss für mehrere Wohneinheiten oder ist es empfehlenswert je Wohneinheit einen Glasfaseranschluss extra legen zu lassen?

AW: Wie gesagt, nur 1 Hausanschluss pro Hausnummer ist über die Förderung möglich. Bitte geben Sie beim Gestattungsvertrag an, wie viele Wohneinheiten unter dieser Hausnummer sind.  So kann die Ausbaufirma die entsprechend notwendigen kapazitäten und Materialien bei der Planung besser kalkulieren.

Je Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern, wie z.B. Wohnblock) muss dann jeweils zwischen dem Mieter und Provider ein separater Providervertrag je Wohneinheit geschlossen werden. Das ist möglich und wird bei Mietwohnungen immer so gehandhabt. Anders sieht es wie gesagt aus, wenn ein Grundstück mit mehreren einzelnen Wohnhäusern besteht. Hier gibt es nur einen Hausanschluss für diese bestehende Adresse und Hausnummer. Sollte jemand z.B. ein Grundstück haben mit Nr. 1, 1a und 1b und diese Hausnummern wurden schon vergeben und sind in der Liste der Förderung so separat aufgeführt, so würde auch ein separater Hausanschluss möglich sein (Gestattungsvertrag dann jeweils separat auf diese Hausnummer unterzeichnen). Falls keine eigene Hausnummer besteht, ist dies gefördert nicht möglich.

 

Was ist mit leer stehenden Gebäuden?

AW: Der im Grundbuch stehende Eigentümer müsste sich dann darum kümmern, den Gestattungsvertrag rechtzeitig bis zum 12.05.2025 zu unterzeichnen, um den geförderten Glasfaseranschluss zu erhalten.  Sollte dieser verstorben sein, so müssten sich die Erben dann schnellstmöglich darum kümmern. Sollte gerade ein Verkauf des Grundstücks im Gange sein, so könnte der Käufer schon den Gestattungsvertrag unterzeichnen, müsste dann nur nach Eintragung im Grundbuch die Eintragungsbekanntmachung noch nachreichen. Sollte Erbe ungeklärt sein und keiner den Gestattungsvertrag bis zur Frist 12.05.2025 unterzeichnen können, so kann das Grundstück und Haus nicht über die Förderung angeschlossen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dann aber ein kostenpflichtiger Anschluss möglich.

 

Gibt es schon eine Aussage zum Bauzeitraum? Was gibt es vor Baubeginn zu bedenken?

AW: Der Baubeginn im Ausbaugebiet wird vorauss. im III. Quartal 2025 hier in unseren Ortsteilen beginnen. Die Stadt Sonnewalde und alle OT sowie die Stadt Schönewalde und OT sind im geförderten Ausbaugebiet Elbe-Elster Nord zuerst dran. Vorauss. Bauzeit wird ca. 2 Jahre für alle OT hier bei uns im Stadtgebiet betragen.

Vor Baubeginn wird mit jedem Grundstückseigentümer eine Begehung stattfinden. Dort wird vor Ort geschaut, wie der HÜP am besten positioniert wird, bzw. wo die Durchführung ins Haus vorgenommen wird. Immer in enger Absprache mit dem Grundstückseigentümer, der bei dieser Begehung seine Anliegen und Wünsche äußern kann bzw. auf Problemstellen hinweisen kann. Bei der Info-Veranstaltung wurde durch die epcan gesagt, dass eine Steckdose in der Nähe des HÜP Voraussetzung ist.

Bei Vorliegen des unterzeichneten Gestattungsvertrages wird im Rahmen des Ausbaus der HÜP sowie der Medienkonverter installiert. Dann muss später kein Techniker vorbei kommen. Der HÜP muss nicht zwangsläufig im Keller positioniert werden. Kann auch im Erdgeschoss des Hauses, im HWR-Raum sein. Bitte machen Sie sich dazu schon im Vorfeld Gedanken als Eigentümer, wo dieser später beim Ausbau dann bei Ihnen zu Hause positioniert werden soll und wo die Medieneinführung ins Haus erfolgen soll und kann. Bei der Bauweise wird auf den Grundstücken meist die Erdrakete zum Einsatz kommen, um nicht unnötig Pflasterung und Anpflanzungen aufnehmen zu müssen. Das wird aber vorab jeweils bei den Begehungen dann geschaut und die Festlegung getroffen, je nachdem wie man heran kommt, um die Hauseinführung herzustellen.

Auf der Homepage der epcan GmbH wird dann bei Baubeginn auch der Bauzeitenplan öffentlich einsehbar sein. 

Auch aktuelle Baustelleninfos werden darüber dann veröffentlicht, so dass Sie sich jederzeit gut informiert fühlen werden.

Im Gebiet der Stadt Sonnewalde werden lt. Aussage der epcan GmbH lt. vorliegender Förderliste ca. 1260 Hausanschlüsse gefördert vorgenommen sowie ca. 100 km Tiefbautrasse verlegt.

 

Wer übernimmt nach Fertigstellung des Netzes den Service und Störungsdienst?

wird noch beantwortet

 

Muss ich bereits jetzt meinen Altvertrag kündigen, um diesen geförderten Glasfaseranschluss zu erhalten?

AW: Nein. Es bleibt zunächst alles beim alten. Sie müssen ihren bestehenden Vertrag nicht kündigen. Der Gestattungsvertrag kann unabhängig von einem Vertragsabschluss mit einem Provider unterzeichnet werden, um jetzt zunächst jetzt den geförderten Glasfaseranschluss kostenfrei zu erhalten. 

Sollte man sich später dazu entscheiden, künftig einen Providervertrag mit der epcan abzuschließen, so kann der epcan einfach Bescheid gegeben werden.

Die epcan wird sich dann darum kümmern, so dass die Rufnummernmitnahme auch funktioniert. 

 

Es handelt sich ja bei dem Ausbau um einen geförderten Ausbau. Förderzeitraum bis 2028. Was passiert, wenn das Ausbauprojekt in Elbe-Elster nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann? Kommen dann bei Nichtausschüttung von Fördergeldern im Nachhinein vlt. doch noch Kosten für den Hausanschluss auf die Eigentümer zu?

AW: Nein. Es kommen keine Kosten drauf zu. Sollte sich kurz vor Projektende abzeichnen, dass nicht alle OT fertig angeschlossen werden können, so wird dann ein Cut gemacht und die noch nicht angeschlossenen OT werden dann nicht mehr angeschlossen. Leider. So sind die Vorgaben. Es muss rechtzeitig alles abgerechnet und die Unterlagen bei der Förderbehörde (Bund, Land, EU) eingereicht sein, um die Fördergelder nicht zu gefährden. Lt. Aussage der Firma epcan wird aber alles rechtzeitig fertig gestellt sein. Sie haben ja schon viele andere Gebiete erschlossen, Erfahrungen, und dort wurde immer rechtzeitig fertig gestellt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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