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Stadt Sonnewalde
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde

 

Tel. 035323/6310
Fax: 035323/63112
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Meldung der Grundstückseigentümer für Bauabgangsstatistik 2023

Sonnewalde, den 17. 10. 2023

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümer aller Ortsteile der Stadt Sonnewalde,

das  Gesetz  über  die  Statistik  der  Bautätigkeit  im  Hochbau  und  die  Fortschreibung  des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz -HBauStatG) regelt, 

dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunftverpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung desWohngebäude-und  Wohnungsbestandes  für  Ihre  Gemeinde und  damit  u.  a.  die  Grundlage  für bau-und wohnungspolitische Entscheidungen. 

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

•den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3umbauten Raum

•den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

•die Nutzungsänderung von Wohnraum 

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin(E-Mail, Fax oder Post). Der Erhebungsbogen ist als Datei beigefügt oder in ihrem Amtsblatt Nr. 11/2023 zu entnehmen. 

 

Beachten Sie bitte,  dass  der  Abbruch  von  Wohngebäuden  mit  mehr  als  1.000  m3umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistiknur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. 

 

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