lfd. Planverfahren
B-Planverfahren
"Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im Regelverfahren gemäß § 8 Abs. 4 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde
Beschluss 34/2022 vom 23.03.2022
Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde" beschlossen.
Auslegung des Vorentwurfes ( Auslegungszeitraum 24.07.- 25.08.2023)
Vorentwurf Fassung März 2023
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"
der Stadt Sonnewalde nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung März 2023 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden Umwelt-Fachbeiträge zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse
abgegeben werden.
Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde
vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 während der Sprechzeiten
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 12 :00 Uhr
Auslegungsunterlagen:
Begründung Fassung Vorentwurf März 2023
Bebauungsplan Vorentwurf Fassung März 2023 (Stand 02.05.2023)
Anlage Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen