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Stadt Sonnewalde
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde

 

Tel. 035323/6310
Fax: 035323/63112
E-Mail:

 

Sprechzeiten

Dienstag:

09:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr 

13:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

16. 02. 2025

 

16. 02. 2025 - Uhr – Uhr

 

22. 02. 2025

 

Kulturreise

 

Sparkassenstiftung

 

lfd. Planverfahren

B-Planverfahren

"Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"

Das Aufstellungsverfahren erfolgt im Regelverfahren gemäß § 8 Abs. 4 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde

Beschluss 34/2022 vom 23.03.2022

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde" beschlossen.

 

Auslegung des Vorentwurfes ( Auslegungszeitraum 24.07.- 25.08.2023)

Vorentwurf Fassung März 2023

 

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"

der Stadt Sonnewalde nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung März 2023 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden Umwelt-Fachbeiträge zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse

abgegeben werden.

 

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde

vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 während der Sprechzeiten

 

Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag von 09:00 - 12 :00 Uhr

 

Auslegungsunterlagen:

Begründung Fassung Vorentwurf März 2023

Bebauungsplan Vorentwurf Fassung März 2023 (Stand 02.05.2023)

Anlage Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

Anlage - Pläne

 

Auslegung - Entwurf aus November 2023

Die Auslegung des Entwurf November 2023 "Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Sonnewalde" erfolgt in der Zeit vom 20.02. - 22.03.2024

in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, Bauamt, Zimmer 20.1 (1. OG) während der Bürozeiten:

 

Montag   08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12 :00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

 

sowie auf der Homepage der Stadt Sonnewalde (klicken Sie bitte hierzu auf den Link):

Auslegungsunterlagen

 

Bauleitplanung

Bebauungsplan A0

Bebauungsplan A3

Begründung Bebauungsplan

 

Gutachten/Fachbeiträge

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Faunistische Kartierungen und Biotopkartierung

Faunistische Kartierungen und Biotopkartierung - Anlage

FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung

Maßnahmeplan separat

Wildökologisches Gutachten

 

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) 

 

Stellungnahme MITNETZ

Anlage Stellungnahme MITNETZ

Stellungnahme WAV 

Anlage Stellungnahme WAV

Stellungnahme LBV

Stellungnahme Luftfahrtbehörde

Stellungnahme LELF

Stellungnahme Forstbehörde

Stellungnahme Gemeinde Heideblick

Stellungnahme Stadt Finsterwalde

Stellungnahme 50 Hertz

Stellungnahme Landesbetrieb Straßenwesen

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster, untere Abfallbehörde

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde

Stellungnahme Gemeinsame Landesplanung

Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Stellungnahme Zentraldienst der Polizei Brandenburg

Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege (BD)

Anlage zur Stellungnahme BD

Stellungnahme Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR

Stellungnahme LBGR

Stellungnahme LFU

Anlage Stellungnahme LFU

 

Verlängerung des Auslegungszeitraumes 22.04. - 24.05.2024

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde zur Verlängerung des Auslegungszeitraumes bis zum 24.05.2024

 

 

B-Planverfahren "Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik der Stadt Sonnewalde

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik

Beschluss 90/2022

Anlage Übersichtskarte zum Plangebiet

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 die Aufstellung zur Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik beschlossen.

 

"Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde vom 02.07.2024 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik (Fassung Juni 2024)

 

Bekanntmachungsanordnung vom 02.07.2024 

 

Vorentwurf des Bebauungsplanes

Begründung

Umweltbericht

Anlage 1 - Artenschutzfachbeitrag

Anlage 2 - Pflanzliste

 

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung Juni 2024 in der Zeit vom 18.07. - 19.08.2024 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Unterlagen können dazu elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung eingesehen werden. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen.

 

20.11.2024

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 

"Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit 

vom 21.11. - 23.12.2024 ausgelegt (Stadtverwaltung Bauamt, Homepage Stadt Sonnewalde, Landesportal für Bauleitplanung).

 

Bekanntmachung förmliche Offenlage vom 01.11.2024

Bekanntmachungsanordnung förmliche Offenlage vom 01.11.2024

vorhabenbezogener Bebauungsplan 

Begründung

Umweltbericht

Anlage 1 Begründung 

Anlage 1 Umweltbericht

Anlage 2 Umweltbericht

Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster vom 13.08.2024

 

27.11.2024

Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Brandenburg/Berlin vom 25.11.2024

 

 

B-Planverfahren "Reitschule in Dabern"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitschule in Dabern"

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reitschule in Dabern"

Beschluss 29/2023

(Anlage: Übersichtskarte zum Plangebiet)

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitschule in Dabern" beschlossen.

 

Bekanntmachung - Frühzeitige Offenlage

 

Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 18.04. - 20.05.2024 

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde

über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Reitschule“ in der Gemarkung Dabern, Flur 1, Flurstück 479 (teilweise), 446 (teilweise) und 362, gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit 

 

vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024

 

elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde -> Rathaus -> Bau- und Planungsrecht -> laufende Planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 20.1, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:

 

Montag     08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr  und 12:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr  und 12:30 – 15:00 Uhr

Freitag       08:00 – 12:00 Uhr 

 

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

 

Unterlagen:

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) "Reitschule Dabern, Dorfaue 19" der Stadt Sonnewalde, OT Dabern, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Bekanntmachungsanordnung  vom 02.04.2024

 

vorhabenbezogener Bebauungsplan Reitschule Dabern - Karte

 

Begründung gem. § 9 (8) BauGB

 

Umweltbericht gem. § 2 BauGB

 

Anlage 1 zum Umweltbericht

 

 

20.11.2024

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 

mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Reitschule Dabern, Dorfaue 19" der Stadt Sonnewalde, OT Dabern gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit 

vom 21.11. 23.12.2024 ausgelegt (Stadtverwaltung Sonnewalde, Bauamt, Homepage Stadt Sonnewalde, Landesportal für Bauleitplanung).

 

Bekanntmachung förmliche Offenlage vom 01.11.2024

Bekanntmachungsanordnung vom 01.11.2024

Begründung

Umweltbericht

Anlage 1 Begründung

Anlage 1 Umweltbericht

Anlage 2 Umweltbericht

Stellungnahme des Landkreis Elbe-Elster vom 07.05.2024

Stellungnahme LfU vom 13.05.2024

Stellungnahme Gewässerverband vom 13.05.2024

 

27.11.2024

Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Brandenburg/Berlin vom 25.11.2024

 

 

B-Planverfahren

"Wohnhaus Feldweg Schönewalde"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" im Plangebiet Gemarkung Schönewalde, 

Flur 1, Flurstück 337/1. 

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnhaus Feldweg Schönewalde"

Beschluss 28/2023

(Anlage: Übersichtsplan zum Plangebiet)

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" beschlossen.

 

Vorentwurf - Frühzeitige Offenlage

 

Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 18.04. - 20.05.2024 

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt SonnewaldeOT Schönewalde beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Schönewalde, Flur 1, Flurstück 337/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit 

 

vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024

 

elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde -> Rathaus -> Planungs- und Baurecht -> laufende Planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 20.1, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:

 

Montag           08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr  und  12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr  und  12:30 – 15:00 Uhr

Freitag            08:00 – 12:00 Uhr 

 

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

 

Unterlagen:

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Bekanntmachungsanordnung vom 02.04.2024

 

vorhabenbezogener Bebauungsplan - Karte

 

Begründung gem. § 9 (8) BauGB

 

Umweltbericht gem. § 2 BauGB

 

Anlage 1 zum Umweltbericht

 

Anlage 2 zum Umweltbericht

 

Auslegung des Entwurfsbeschluss vom 21.10. - 22.11.2024

 

Sehen Sie bitte hier die Auslegungsunterlagen ein:

 

Bekanntmachung förmliche Offenlage vom 01.10.2024

Bekanntmachungsanordnung förmliche Offenlage vom 01.10.2024

vbBP Wohnhaus Feldweg Schönewalde (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Begründung

Umweltbericht

Anlage 1 zur Begründung Bestandsplan Strom

Anlage 1 Umweltbericht gebietsheimische Gehölze

Anlage 2 Umweltbericht Artenschutzbeitrag

Stellungnahme des Landkreises Elbe-Elster vom 07.05.2024

 

Die Auslegungsunterlagen können auch während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Sonnewalde im Bauamt eingesehen werden.

Zeitraum: 21.10. - 22.11.2024

 

 

B-Planverfahren "Wohnbebauung in Pießig"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohnbebauung in Pießig", 

Gemarkung Pießig,  Teilflächen der Flurstücke 106 und 107/2, Flur 1. 

 

geplanter Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnbebauung in Pießig"

Beschluss ist am 22.11.2023 auf der Tagesordnung der SVV zur Abstimmung

 

 

Bodenordnungsverfahren Sonnewalde, Verf.-Nr. 6103 V

 

Das mit Anordnungsbeschluss des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau vom 31.07.2012 angeordnete und durch 1. Änderungsbeschluss vom 25.09.2013 geänderte Bodenordnungsverfahren Sonnewalde, Verf.-Nr. 6103 V wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) eingestellt. Mit der Einstellung des Verfahrens werden die sich aus dem Beschluss des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 31.07.2012 und durch 1. Änderungsbeschluss vom 25.09.2013 für das Verfahrensgebiet ergebenen Verfügungsbeschränkungen aufgehoben. Die im Rahmen des Verfahrens auf Ersuchen der Flurneuordnungsbehörde in den beteiligten Grundbüchern jeweils eingetragenen Zustimmungsvorbehalte werden aufgehoben und sind zu löschen.

 

Einstellungsbeschluss vom 25.04.2024

Karten zum Einstellungsbeschluss 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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