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Stadt Sonnewalde
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde

 

Tel. 035323/6310
Fax: 035323/63112
E-Mail:

 

Sprechzeiten

Dienstag:

09:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr 

13:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Veranstaltungen

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Sparkassenstiftung

 

lfd. Planverfahren

B-Planverfahren

"Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"

Das Aufstellungsverfahren erfolgt im Regelverfahren gemäß § 8 Abs. 4 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde

Beschluss 34/2022 vom 23.03.2022

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde" beschlossen.

 

Auslegung des Vorentwurfes ( Auslegungszeitraum 24.07.- 25.08.2023)

Vorentwurf Fassung März 2023

 

Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"

der Stadt Sonnewalde nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung März 2023 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden Umwelt-Fachbeiträge zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse

abgegeben werden.

 

Auslegung

Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde

vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 während der Sprechzeiten

 

Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag von 09:00 - 12 :00 Uhr

 

Auslegungsunterlagen:

Begründung Fassung Vorentwurf März 2023

Bebauungsplan Vorentwurf Fassung März 2023 (Stand 02.05.2023)

Anlage Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

Anlage - Pläne

 

Auslegung - Entwurf aus November 2023

Die Auslegung des Entwurf November 2023 "Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Sonnewalde" erfolgt in der Zeit vom 20.02. - 22.03.2024

in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, Bauamt, Zimmer 20.1 (1. OG) während der Bürozeiten:

 

Montag   08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12 :00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

 

sowie auf der Homepage der Stadt Sonnewalde (klicken Sie bitte hierzu auf den Link):

Auslegungsunterlagen

 

Bauleitplanung

Bebauungsplan A0

Bebauungsplan A3

Begründung Bebauungsplan

 

Gutachten/Fachbeiträge

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Faunistische Kartierungen und Biotopkartierung

Fanunistische Kartierungen und Biotopkartierung - Anlage

FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung

Maßnahmeplan separat

Wildökologisches Gutachten

 

Verlängerung des Auslegungszeitraumes 22.04. - 24.05.2024

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde zur Verlängerung des Auslegungszeitraumes bis zum 24.05.2024

 

 

B-Planverfahren "Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik der Stadt Sonnewalde

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik

Beschluss 90/2022

Anlage Übersichtskarte zum Plangebiet

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 die Aufstellung zur Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik beschlossen.

 

B-Planverfahren "Reitschule in Dabern"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitschule in Dabern"

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reitschule in Dabern"

Beschluss 29/2023

(Anlage: Übersichtskarte zum Plangebiet)

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitschule in Dabern" beschlossen.

 

Bekanntmachung - Frühzeitige Offenlage

 

Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 18.04. - 20.05.2024 

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde

über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Reitschule“ in der Gemarkung Dabern, Flur 1, Flurstück 479 (teilweise), 446 (teilweise) und 362, gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit 

 

vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024

 

elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 20.1, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:

 

Montag     08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr  und 12:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr  und 12:30 – 15:00 Uhr

Freitag       08:00 – 12:00 Uhr 

 

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

 

Unterlagen:

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) "Reitschule Dabern, Dorfaue 19" der Stadt Sonnewalde, OT Dabern, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Bekanntmachungsanordnung  

 

vorhabenbezogener Bebauungsplan Reitschule Dabern - Karte

 

Begründung gem. § 9 (8) BauGB

 

Umweltbericht gem. § 2 BauGB

 

Anlage 1 zum Umweltbericht

 

 

B-Planverfahren

"Wohnhaus Feldweg Schönewalde"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" im Plangebiet Gemarkung Schönewalde, 

Flur 1, Flurstück 337/1. 

 

Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnhaus Feldweg Schönewalde"

Beschluss 28/2023

(Anlage: Übersichtsplan zum Plangebiet)

 

Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" beschlossen.

 

Vorentwurf - Frühzeitige Offenlage

 

Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 18.04. - 20.05.2024 

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt SonnewaldeOT Schönewalde beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Schönewalde, Flur 1, Flurstück 337/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit 

 

vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024

 

elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 20.1, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:

 

Montag           08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr  und  12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr  und  12:30 – 15:00 Uhr

Freitag            08:00 – 12:00 Uhr 

 

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

 

Unterlagen:

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Bekanntmachungsanordnung vom 02.04.2024

 

vorhabenbezogener Bebauungsplan - Karte

 

Begründung gem. § 9 (8) BauGB

 

Umweltbericht gem. § 2 BauGB

 

Anlage 1 zum Umweltbericht

 

Anlage 2 zum Umweltbericht

 

B-Planverfahren "Wohnbebauung in Pießig"

 

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohnbebauung in Pießig", 

Gemarkung Pießig,  Teilflächen der Flurstücke 106 und 107/2, Flur 1. 

 

geplanter Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnbebauung in Pießig"

Beschluss ist am 22.11.2023 auf der Tagesordnung der SVV zur Abstimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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