Aufstallungspflicht ab dem 29. Oktober 2025 - Tierseuchen Allgemeinverfügung des Landkreis Elbe-Elster aufgrund der Geflügelpest
Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster aufgrund der Geflügelpest
29.10.2025
Die Gefahr durch die Vogelgrippe nimmt weiter zu.
Nachdem bei Wildvögeln im Landkreis Elbe-Elster der Subtyp H5N1 der Aviären Influenza nachgewiesen wurde,
folgen klare Maßnahmen, die durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit der Allgemeinverfügung bekannt gegeben werden.
Ab dem 29. Oktober 2025 gilt die Aufstallungspflicht im gesamten Gebiet des Landkreises Elbe-Elster.
Das heißt das sämtliches Geflügel - unabhängig von der Haltungsform oder Bestandsgröße - bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, wildvogelsicheren Vorrichtungen gehalten werden muss. Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Ausstellungen oder Märkte, sind für die Dauer der Verfügung untersagt.
Diese Regelung gilt für zunächst 30 Tage und wird anschließend neu bewertet.
!Futter, Wasser und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser darf nicht als Tränkwasser verwendet werden.!
Zugang zu Geflügelbereichen am besten nur mit Überziehschuhen betreten.
Die Bevölkerung wird um erhöhte Wachsamkeit gebeten.
Wer tote Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren und umgehend dem Amt für Veterinärwesen unter der Telefonnummer 03535/462681 melden.
Die vollständige Pressemitteilung des Landkreis Elbe-Elster finden Sie dazu in der Anlage.
Bild zur Meldung: Aufstallungspflicht ab dem 29. Oktober 2025 - Tierseuchen Allgemeinverfügung des Landkreis Elbe-Elster aufgrund der Geflügelpest




